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Mietvertrag

§ 1.1Abholung/Versant:

Die Lieferungen erfolgen ausschliesslich in der Schweiz, entweder durch Foto Elmiger, per Postversand oder per Selbstabholung, auf eigene Gefahr. Wir sind, nach Übergabe des Mietmaterials an den Mieter, dessen Stellvertreter oder an die Transportfirma (namentlich die Schweizerische Post AG), frei von jeder Verantwortung für allfällige Verspätungen, Schäden oder Verluste. Schäden durch die Transportfirma müssen durch den Mieter oder dessen Stellvertreter der Post gemeldet werden. Sollte das Mietobjekt nicht rechtzeitig zum Veranstaltungsdatum durch die Schweizerische Post AG geliefert werden infolge einer Verspätung, übernehmen wir keine Verantwortung. In diesem Fall wird dem Kunde, dass  bereits bezahlte Geld für die Miete zurückerstattet (abzüglich Versandkosten). Es gibt keinen Anspruch auf ein Ersatzgerät und Schadenersatz.  Die Kosten für die Lieferung durch uns werden nach Aufwand/Kilometer berechnet. Die angelieferten Sendungen müssen sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit und allfällige Schäden kontrolliert werden. Liefertermine bei Lieferung durch die Post oder eine andere Transportfirma sind freibleibend und eine bestimmte Lieferzeit kann nicht zugesichert werden. Expresskosten gehen zulasten des Kunden.

Wenn das Mietobjekt nicht rechtzeitig an die Post übergeben wird und somit zu spät retourniert wird, was dazu führt, dass ein Event nicht stattfinden kann, trägt der Mieter entweder den vollen Einnahmeverlust oder muss die Lieferung per Express oder Auto aufkommen.


§ 1.2 Zusatzoption Lieferung:

Wird die Zusatzoption «Lieferung durch Fotifox» gebucht fällt eine zusätzliche Gebühr (zu oben Zf. 1) an wie folgt:. Grundpauschale CHF 199.- zuzüglich CHF 0.85 pro km (berechnet wird der Hin- und Rückweg für die Lieferung und Abholung, Distanz jeweils Hinter-Herdschwand 26 - Einsatzort, gemäss Google-Maps.


§ 2 Leistungen des Vermieters:

-Bereitstellung des Audio-Guestbook und Vorbereitung der Software für den Event
-Einweisung der verantwortlichen Person(en)

-Erst-Support per Telefon (24h). Sofern der Fehler nicht behoben werden kann, erfolgt eine Fehlerbehebungvor Ort (Wenn möglich, Keine Pflicht); Schadensersatz in folge Fehlfunktion ist nicht möglich. 
Wird der Support nicht kontaktiert, besteht keine Möglichkeit einer Teil- oder Voll Rückerstattung. 
-Kann das Audio-Guestbook aufgrund Defekt oder anderen Gründen nicht geliefert werden, besteht kein Recht auf Schadensersatz.


§ 2.1 Online Link:

- Der Online Link wird bis spätestens 7 Tage nach Retournierung des Guestbooks versendet (Norm innert 24h nach Retournierung). Dieser Link bleibt für 6 Monate aktiv, danach werden alle Daten gelöscht. 

§ 3 Leistungen des Mieters / der Mieterin:

§3.1 Anforderungen an Einsatzort und verantwortliche Person:


-Stellt eine verantwortliche Person (Personalien nachfolgend), für die ganze Dauer des Events (verantwortlich für die korrekte Handhabung, Instruktion der Gäste, Fehlerbehebung,
-Tritt während der Benutzung des Audio-Guestbook eine Fehlfunktion auf ist der Support (7/24 078 659 19 63) in jedem Fall zu kontaktieren. Wird der Support nicht kontaktiert, hat der Mieter keinerlei recht auf eine Teilrückerstattung des Vermieters

§ 3.2 Sicherheitsleistung:

Der Mieter ist verpflichtet bei der Abholung einen Amtlichen Ausweis mitzubringen und dieses Kopieren zu lassen.  

§3.3 Verwendung:

Der Mieter / Die Mieterin hat sämtliches Material (Audio-Guestbook, Schild etc.) sorgfältig und entsprechend der Instruktion des Vermieters zu verwenden. Der Mieter / Die Mieterin ist seinerseits / ihrerseits auch verantwortlich für eine fachgerechte Bedienung durch die Gäste / Teilnehmer des Events. Das Material von Fotifox darf ausschliesslich für den in diesem Vertrag genannten Event genutzt werden. Eine weitergehende Nutzung, insbesondere eine Weitervermietung oder Gebrauchsüberlassung durch den Mieter / die Mieterin an Dritte ist ausdrücklich ausgeschlossen. Im Widerhandlungsfall hat der Mieter / die Mieterin mit rechtlichen Schritten seitens des Vermieters zu rechnen.


§4 Kosten und Schadenersatz bei Beschädigungen am Material:

Der Mieter / Die Mieterin nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass sämtliche Beschädigungen am Material (Audio-Guestbook, Schild etc.) werden neben der Mietgebühr zusätzlich in Rechnung gestell. (Inventarliste wird auf schriftliche Anfrage per Emailzugestellt). Der Mieter / Die Mieterin ist selber verantwortlich für den Abschluss einer gewünschten Versicherung zur Deckung allfälliger Schäden am zur Verfügung gestellten Material von Fotifox. 
§4.1 Kosten Schäden:

Übermässiger Verschleiss am Schild kann in Rechnung gestellt werden. (max. CHF 100.-/ Event). Verlorengegangene Schilder werden mit 100.- verrechnet

§4.1 Kosten Schäden Audio-Guestbook:

Sämtliche Beschädigungen des Audio-Guestbook (insbesondere durch unsachgemässe Handhabung, absichtliche, fahrlässige sowie unfall- und zufallbedingte Beschädigungen etc.) werden dem Mieter / der Mieterin vollumfänglich in Rechnung gestellt (und mit einem allfälligen Depot, oben Zf. 3.2, verrechnet).

§4.3 Gemeinsame Bestimmungen:

Der Vermieter hat allfällige Schäden innert einer 1 Woche, gerechnet ab Rückgabe des gesamten Materials, gegenüber dem Mieter / der Mieterin schriftlich zu rügen (Email reicht; unter Beilage von Fotos etc.) und die Schäden in Rechnung zu stellen.

§4.4 Schadenersatz:

Der Mieter / Die Mieterin schuldet dem Vermieter nebst den vorgenannten Kosten für die Behebung von Schäden am Material (Zf. 4.1 und 4.2) zusätzlich Ersatz für sämtliche Schäden, welche für den Vermieter aus der Beschädigung des Materials resultieren; insbesondere (aber nicht ausschliesslich) Ersatz für entgangenen Gewinn etc. Kann aufgrund einer zu späten Retournierung ein Event nicht durchgeführt werden, trägt der Mieter der volle Einnahmeverlust oder Lieferkosten an den Einsatzort.


§5 Handhabung:

Der Mieter / Die Mieterin ist für die sachgemässe Handhabung während der gesamten Mietdauer verantwortlich. Die Aufstellung ist ausschließlich in trockenen Innenräumen gestattet. Die Anbringung von Fremdmaterial am Eigentum von Foto Elmiger® (insbesondere durch Beklebung) ist nicht gestattet. Dabei soll das Audio-Guestbook mit der nötigen Vorsicht behandelt werden um Schäden am Lack etc. zu vermeiden.Die Fotobox darf nur zu zweit aufgebaut & abgebaut werden. Ein verschieben das Audio-Guestbook im aufgebauten Zustand ist nicht erlaubt. Die Reinigung ist nur mit einem feuchten, sauberen Tuch erlaubt.  das Audio-Guestbook darf nicht geöffnet werden. ). das Audio-Guestbook darf nur unter Beobachtung am Stromnetz angeschlossen sein. Detaillierte Weisungen zur Handhabung erfolgen anlässlich der Übergabe des Materials und der mitgelieferten Anleitung

§6 Honorar:

Sofern die Bezahlung nicht oder nicht rechtzeitig erfolgt, fällt der vorliegende Vertrag ersatzlos dahin. Der Mieter / Die Mieterin nimmt zur Kenntnis, dass dies Falls (bei nicht oder nicht rechtzeitiger Bezahlung an den Vermieter) der Vermieter keinerlei Dienstleistungen erbringen wird; insbesondere, dem Kunden / der Kundin keine Audio-Guestbook zur Verfügung gestellt wird. 


§7 Haftungsausschluss:

Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung im Zusammenhang mit der Verwendung des zur Verfügung gestellten Materials durch den Mieter / die Mieterin und deren Eventteilnehmer /Gäste etc. Der Kunde ist selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz (Event-, Kranken- und Unfallversicherung etc.) verantwortlich.


§8 Dauer und Beendigung des Vertrages:

Der vorliegende Vertrag tritt mit der Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien in Kraft. Der Vertrag giltbis zur Rückgabe sämtlichen Materials bzw. Erbringung sämtlicher oben vereinbarten Dienstleistungen.


§8.1 Vorzeitiger Rücktritt vom Vertrag und Kostenfolgen für den Mieter / die Mieterin:

Der Mieter / die Mieterin ist berechtigt, wie folgt vom Vertrag zurückzutreten:
-Bis 4 Wochen vor dem Event: mit einer Administrationsgebühr von CHF 25.–
-Bis 2 Wochen vor dem Event: Bezahlung von 50 % des vereinbarten Honorars geschuldet;
-Weniger als 2 Wochen vor dem Event: Bezahlung von 100 % des vereinbarten Honorars geschuldet.

Der Mieter / die Mieterin hat einen allfälligen Rücktritt vom Vertrag schriftlich zu erklären. Relevant für die Berechnung der Fristen ist der Tag des Posteingangs beim Vermieter. 
Allfällige Ausnahmen von vorgenannter Regelung sind nur zulässig, wenn sie zwischen den Parteien schriftlich vereinbart sind.


§9 Vertragsänderung, Schriftformvorbehalt:

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.


§10 Teilunwirksamkeit:

Sollten Teile dieses Vertrages unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle eventuell unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäss die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.


§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand:

Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Vermieters. 

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Vertrag Version 1.1

Stand 03.2023
 

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